Wer einen Privatkredit aufgenommen hat, kann Gebühren zurückfordern: Laut einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen für unzulässig erklärt. Dies betrifft alle Darlehensverträge, die ab 2011 abgeschlossen wurden. Die Laufzeit spielt dabei ebenso wenig eine Rolle, wie die Verwendung. Auch wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde, können die Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Ein Musteranschreiben stellen wir hier zum Download zur Verfügung.