Unser Spezialist für Sachversicherungen sagt dazu:
"Generell ist es empfehlenswert, mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme abzudecken. Wichtig ist außerdem, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, damit dieser z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, Überfahren von roten Ampeln, etc. zahlt. Wünscht man zusätzlich noch eine Teil-und/oder Vollkaskoversicherung, sollte die Teilkasko auch immer die erweiterte Wildschadenklausel und die Absicherung bei Marderbissschäden enthalten. Die Vollkasko umfasst neben der Teilkaskoabsicherung auch Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Auf viele Leistungen kann aber auch verzichtet werden, wie z.B. der Autoinhaltversicherung, die oft bereits durch die Außenversicherung einer guten Hausratversicherung überflüssig werden würde oder auch der sog. Schutzbrief der durch eine ADAC-Mitgliedschaft bereits abgedeckt wäre. Durch geschickt gewählte Selbstbehalte, können die Beiträge dabei günstig gehalten werden."